Berufskrankheit 2108 - RA-Claas

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Berufskrankheit 2108


Berufskrankheit 2108 (BK 2108)

Sie haben Rückenbeschwerden und niemand hat Ihnen bisher geholfen? Haben Sie einen Bandscheibeinvorfall (Prolaps), eine Vorwölbung (Protrusion), eine Chondrose (Höhenminderung), eine Begleitspondylose (knöcherne Ausziehung) oder Black discs (Dehydrierung) im Bereich der unteren Lendenwirbelsäule S1-L5 bis L2-L1? Haben Sie 10 Jahre oder länger schwer gehoben oder getragen? Sind Sie ein B1 oder ein B2 - Typ? Lassen Sie Ihren Fall überprüfen!

Das Bundessozialgericht (BSG) stärkt die Rechte der Wirbelsäulenerkrankten der Berufskrankeit 2108:
Am 30. 10. 2007 hat das BSG wegen der BK 2108 eine ungünstige Entscheidung des  LSG Baden-Württemberg aufgehoben.
Der Kläger war Maler und Stuckateur. 1998 erlitt er einen Bandscheibenvorfall im LWS-Bereich. Die BG lehnte die Anerkennung der BK 2108 aus medizinischen Gründen ab. Die Klage war in der ersten Instanz erfolgreich. In der zweiten Instanz wurden dann die arbeitstechnischen Voraussetzungen unter Berufung auf das Mainz-Dortmun-der-Dosis-Modell (MDD) verneint.
Nach den Berechnungen der BG lag bei dem Kläger nur ein Belastungswert von 14,8 MNh vor, das waren 59,2 vH des Wertes, der nach dem MDD als belastend angesehen wurde. Der Kläger war der Auffassung er sei tatsächlich einer sehr viel höheren Belastung ausgesetzt gewesen.
Das BSG hat das MDD in modifizierter Form als geeignete Arbeitsgrundlage für die Bestimmung der Belastungsdosis angesehen. Es hat unter Beachtung der neuen Deutschen Wirbelsäulenstudie (DWS 1) den Aussagewert des MDD relativiert. Danach kann für bandscheibenbedingte Erkrankungen auch unterhalb des Orientierungswertes ein erhöhtes Risiko bestehen.
Eine bestimmte Mindesttagesdosis darf nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht mehr verlangt werden. Da kein besseres Alternativmodell zur Verfügung steht, hat der Senat die Richtwerte halbiert und die arbeitstechnischen Voraussetzungen beim Kläger bejaht. Er hat weiter darauf hingewiesen, dass die Berufskrankheitentatbestände dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot genügen müssen.
Bei der BK 2108  besteht Handlungsbedarf. Die Problematik beginnt mit der vollständigen Erfassung der Einzelbelastungen, die in viele Einzelschritte zu teilen und einzeln aufzulisten sind. Hier fehlen oft wichtige Punkte, die dann zur Ablehnung führen. Neu sind in der Deutschen Wirbelsäulenstudie verschiedenen Belastungsmodelle, zur Anwendung kommen können.
Für die medizinischen Voraussetzungen können die Konsensusempfehlungen aus dem Jahre 2005 herangezo-gen werden. Sie entsprechen, obwohl sie Ungenauigkeiten aufweisen, dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnis-stand, bzw. dem kleinsten gemeinsamen Nenner der verschiedenen Theorierichtungen.
Sind Sie über den aktuellen Stand Ihrer Berufskrank-heit informiert?
Brauchen Sie jemanden, der Ihren Fall noch einmal überprüft, weil alle gesagt haben, dass Sie keine Chance haben? Rufen Sie mich an!


Stand 14.5.2016


Urteil vom Sozialgericht Darmstadt: Januar 2010:

Dem Mandanten steht, weil er schwer gehoben und getragen hat, seit 1998 eine Rente von 20 % wegen einer BK 2108 zu.
Wie in vielen anderen Unfallsachen hat es länger als 10 Jahre gedauert, bis sich der Mandant über eine positive Entscheidung freuen konnte.
Dabei hatte der Gutachter der BG schon 1998 die medizinischen Voraussetzungen im Vollbeweis bejaht.
Obwohl das BSG die arbeitstechnischen Voraussetzungen 2007 korrigiert hat, hat die BG kein Anerkennnis abgegeben.
Sie verlangte die Neuberechnung der gesamten Belastungszeiten und dann noch einmal völlig neue medizinische Gutachten.
Dies hat das Verfahren noch einmal drei Jahre verlängert bis dann doch endlich ein positives Urteil ergangen ist.

 
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