Solo-Selbständige: Noch bezahlbar? Eine Risikoanalyse
Veröffentlicht von Ingrid Claas, Rechtsanwaeltin in SOKA-BAU · Samstag 03 Jan 2026 · 4:30
Tags: Solo, Selbständig, Scheinselbständigkeit, Unternehmer, Risiko, Baubranche, SOKA, BAU
Tags: Solo, Selbständig, Scheinselbständigkeit, Unternehmer, Risiko, Baubranche, SOKA, BAU
Einführung: Solo-Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit - die unsichere Grauzone
Manchmal gibt es Situationen, von denen man hinterher sagt, dass man es eigentlich hätte besser wissen müssen. Oder dass wenigstens irgendjemand mal irgendetwas hätte sagen müssen. Gerade im Umgang mit Solo-Selbständigen bewegt man sich schnell in einer rechtlichen Grauzone, die unerwartet teure Konsequenzen haben kann.
Diese Problematik möchte ich Ihnen anhand von 2 Fällen aus meinem Kanzleialltag verdeutlichen.
Die Lösungsvorschläge am Ende des Beitrags werden Sie überraschen.
Fallbeispiel 1: Max B. – Die schleichende Eingliederung
Ausgangssituation (2016)
Max B., ein Bauunternehmer mit Spezialgebiet Bäder und Fliesen, beschäftigt fünf sozialversicherungspflichtig angestellte gewerbliche Arbeitnehmer. Er erfüllt alle gesetzlichen Pflichten (Sozialversicherung, BG BAU, SOKA-BAU, Winterbeschäftigungsumlage) und ist präqualifiziert.
Die Beauftragung von Solo-Selbstständigen
Aufgrund steigender Auftragslage beauftragt Max B. im Laufe der Zeit vier Solo-Selbstständige (Anton, Georg, Tom und Hein).
- Anfangs: Sie bearbeiten völlig selbständig und eigenverantwortlich kleine Aufträge.
- Problemzone: Mit der Zeit werden die vier immer häufiger beauftragt und sind teilweise auch bei größeren Projekten dabei, was eine stärkere Eingliederung in das Unternehmen von Max B. bedeutet.
Der Schock: Die Rentenversicherungsprüfung (2019)
Die Rentenversicherung prüft die Beschäftigungsverhältnisse.
- Ergebnis: Nur Anton, einer der vier Solo-Selbstständigen, wird als tatsächlich selbstständig anerkannt. Die drei anderen werden als sozialversicherungspflichtig eingestuft (Scheinselbstständigkeit).
Die rechtlichen Maßstäbe
Die Einstufung basiert auf der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Bundessozialgerichts (BSG).
- Hohe Anforderungen: Es werden sehr hohe Anforderungen an das Bild eines selbstständig Tätigen gestellt.
- Kriterium Eingliederung: Wer in das Unternehmen eines anderen eingegliedert ist, gilt als nicht mehr selbständig.
- 5/6-Regelung (Überwiegende Tätigkeit): Wer den überwiegenden Teil seiner Arbeitszeit für ein Unternehmen arbeitet, gilt ebenfalls als angestellt.
Die Kosten und Konsequenzen
- Forderung der Rentenversicherung: 59.000 € (nachzuzahlende Sozialversicherungsbeiträge).
- Forderung der BG BAU: Fast 10.000 € (nachzuzahlende Beiträge zur Berufsgenossenschaft).
Das Gerichtsverfahren und der Vergleich
- Prüfung durch das Sozialgericht: Die vielen Kleinaufträge sprachen für Selbstständigkeit, die Beteiligung an der Großbaustelle von Tom und Hein über längere Zeit sprach dagegen.
- Vergleich: Von ursprünglich vier Solo-Selbstständigen wurden zwei als sozialversicherungspflichtig eingestuft.
- Reduzierung der Zahllast: Reduktion um 16.000 € (Rentenversicherung/AOK) und entsprechende Reduktion bei der BG.
Fazit: Max B.
Max B. beendet 2024 sein Unternehmen, um der Verantwortung und den Risiken zu entgehen, und arbeitet jetzt selbst angestellt.
Fallbeispiel 2: Friedrich B. – Die böse Überraschung durch den guten Freund Freddy.
Gute Freundschaften soll man pflegen - aber taugen sie auch als Geschäftsmodell?
Ausgangssituation
Friedrich B. beschäftigt zehn ordnungsgemäß angemeldete gewerbliche Mitarbeiter. Freddy, ein guter Freund, der schon immer als Solo-Selbstständiger tätig war, hilft oft bei Personalengpässen aus. Er ist schnell, gut und wird über zwei, drei Jahre immer öfter beauftragt.
Der Auslöser
Zwischen Friedrich B. und dem Solo-Selbstständigen Freddy kam es plötzlich zum Streit – Auslöser war Geld. F. brauchte ein neues Baustellenfahrzeug. Friedrich B. konnte oder wollte ihm dabei nicht helfen.
Die Meldung und die Folgen
- Meldung bei der Rentenversicherung: Der Solo-Selbstständige meldete sich selbst bei der Rentenversicherung und behauptete plötzlich, er hätte schon immer sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden müssen, obwohl die vertragliche (mündliche) Regelung immer anders war.
- Ignorierte Vertragsgestaltung: Die Rentenversicherung ignorierte die ursprüngliche mündliche Vertragsgestaltung.
- Ergebnis der Betriebsprüfung: F. war "selbstverständlich" in das Unternehmen von Friedrich B. eingegliedert. Bei der Prüfung wurde Scheinselbständigkeit festgestellt.
Die finanzielle Härte
- Berechnungsgrundlage: Der weit höhere Brutto-Betrag, den F. als Selbständiger die ganzen Jahre erhalten hatte.
- Arbeitgeberrisiko: Friedrich B. musste den gesamten Sozialversicherungsbeitrag nachentrichten, nicht nur den Arbeitgeberanteil, sondern auch den Arbeitnehmeranteil.
Der Vorteil für Solo-Selbständige (F.)
- Rückerstattung: F. hatte freiwillige Krankenkassenbeiträge an die AOK (fast 15.000 €) bezahlt und erhielt diese nun von der Krankenkasse zurück.
- Investition: Mit dem zurückerhaltenen Geld konnte Freddy sein neues Auto bezahlen. Das "Geschäftsmodell" hat sich für ihn voll gelohnt.
Fazit: Friedrich B.
Friedrich B. konnte die Insolvenz nur knapp vermeiden. Er verstand die Welt nicht mehr. Schlimmer als das finanzielle Desaster war die persönliche Enttäuschung. Nie hätte er sich vorstellen können, dass sich Freddy so verhalten würde.
Kernaussage und Empfehlung
Die Unwägbarkeit und die mangelnde Beherrschbarkeit des Risikos begleiten den Alltag.
Das Risiko der Solo-Selbständigkeit
Wer Solo-Selbständige beschäftigt, muss zwangsläufig damit rechnen, dass der Selbständige sich nachträglich zum Arbeitnehmer erklärt, da damit erhebliche Vorteile verbunden sind: Rückerstattung eigener Beiträge und Anspruch auf Sozialleistungen ohne selbst Beiträge zahlen zu müssen. Schlechtes Gewissen wegen Friedrich B.? Warum, so ist doch die Rechtslage.
Risikoübersicht
Nachzahlung
Gesamter Sozialversicherungsbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) über Jahre.
Basis der Berechnung
Höheres Bruttoentgelt des Selbständigen dient als Bemessungsgrundlage.
Zusatzkosten
BG-Beiträge (Berufsgenossenschaft) werden ebenfalls nachentrichtet.
Folge
Hohe finanzielle Belastung, bis hin zur Existenzgefährdung des Unternehmens.
Persönliches Risiko
Streitigkeiten können zur absichtlichen Meldung der Scheinselbstständigkeit führen.
Prävention und Absicherung
Wie kann ich das Risiko der Scheinselbständigkeit minimieren?
Um das Risiko der Scheinselbstständigkeit zu minimieren, ist eine klare vertragliche Gestaltung und insbesondere die regelmäßige Überprüfung der tatsächlichen Ausführung notwendig.
Statusfeststellungsverfahren - wo kann ich es beantragen?
Bei Unsicherheit sollte gleich zu Beginn der Tätigkeit im Baubereich ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt werden.
Gibt es eine Alternative zu Solo-Selbständige und freie Mitarbeiter?
Besser ist es, auf Solo-Selbständige und freie Mitarbeiter komplett zu verzichten.
Lösungsvorschlag:
Teilzeitverträge als Alternative
Die Alternative sind Teilzeitverträge mit einer Jahresstunden-Vereinbarung, dazu mehr im nächsten Artikel.
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