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Das BAG hat entschieden: Die AVE 2015 des VTV der SOKA-BAU ist wirksam!

SOKA-BAU - RA Ingrid Claas hilft
Veröffentlicht von Ingrid Claas in SOKA-BAU · 21 März 2018
Tags: AVE2015BAG21.3.2018VTVSOKABAU


Die Allgemeinverbindlicherklärungen für den VTV der SOKA-BAU, den Sozialkassen der Bauwirtschaft, waren spektakulär am 21. 9. 2016 für die Jahre 2008 bis 2010 und für das Jahr 2014 für unwirksam erklärt worden. Daher haben Insider schon auf den 21. 3. 2018 gewartet, weil jetzt die Entscheidung über das Jahr 2015 anstand. Die Entscheidung ist enttäuschend, aber nicht wirklich überraschend.

Die AVE vom 6. Juli 2015 wurde für wirksam gehalten, das "öffentliche Interesse" als gegeben angesehen. Wesentlichster Unterschied zwischen 2014 und 2015 ist die Gesetztesänderung vom 14. 8. 2014. Dort ist das Quorum des alten § 5 TVG abgeschafft worden, weil es nicht mehr vorlag. Statt dessen gibt es nur noch das "öffentliche Interesse", das als unbestimmter Rechtsbegriff immer erfüllt, bzw. sehr viel schwerer erfolgreich angreifbar ist.

Mitangegriffen waren der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV), der Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) und der Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau). Auch sie sind weiter wirksam.

Der Antrag wird immer beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gestellt. Geregelt wird Mindestlohn, Urlaub, Ausbildung und Rente für die Beschäftigten im Baugewerbe.
Zur Finanzierung dieser Leistungen werden Beiträge von den Arbeitgebern erhoben. Durch die AVE gelten die Tarifverträge nicht nur für die tarifgebundenen Mitglieder der Tarifvertragsparteien, sondern auch für alle anderen Arbeitgeber der Branche. Sie sind verpflichtet, die tariflichen Arbeitsbedingungen einzuhalten und Beiträge an die Sozialkassen zu leisten. Wegen der oft einschneidenen Maßnahmen gegen Unternehmen, die von der SOKA-BAU völlig überrascht werden, gibt es immer wieder massiven Widerstand. Die ganz erheblichen Forderungen, die rückwirkend für 4, oft 5 Jahre, geltend gemacht werden, können eine Existenz vernichten, zum Konkurs des Unternehmens führen und zur Entlassung aller Arbeitnehmer. Bei aller Sozialromantik stellt sich auch immer wieder die Frage, ob auch das im öffentlichen Interesse ist.







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