Rechtsanwaeltin Ingrid Claas Wiesbaden
Sozialrecht Versicherungsrecht SOKA-
Viele Probleme von Managers ergeben sich bei der Beendigung des Vertrages.
Nicht immer ist der Abschied einvernehmlich, der Nachfolger (die Nachfolger) kompetent, korrekt und fair.
Wie schnell werden aus Entscheidungen, die alle Vorstände gemeinsam getragen haben, einsame Entscheidungen des Ausgeschiedenen, der dafür dann die alleinige Verantwortung übernehmen soll? Werden Wochen / Monate nach dem Ausscheiden „schlechte Entscheidungen“ und „vermeintliche Fehler“ gefunden, muss sich der Ausgeschiedene exkulpieren.
Wie kann man sich erfolgreich gegen Vorwürfe wehren, wenn das alte Büro und die entsprechenden
Unterlagen nicht mehr zur Verfügung stehen? Wer bei der Ausstiegs-
Wenn die ersten Risse im Verhältnis zur Gesellschaft deutlich werden, ist der Anwalt der Gesellschaft nicht (mehr) der Anwalt (Freund) des Managers. Spätestens dann ist eine zweite Meinung zu den anstehenden rechtlichen Fragen erforderlich.
Spätestens dann müssen die richtigen Versicherungen im ausreichenden Umfang tatsächlich
zur Verfügung stehen wie eine umfassende D&O -
Wer Rechte gegen die Gesellschaft hat, z. B. auf Herausgabe der Versicherungspolice, muss auch in der Lage sein, sie durchzusetzen, ohne sein eigenes Vermögen zu verlieren.
Ein Beispiel war ein Manager mit einer plötzlichen schweren Erkrankung. Noch im Krankenhaus
haben die Kollegen, seine langjährigen Freunde, die nur das Beste wollten, (für die
Gesellschaft), einen Aufhebungsvertrag präsentiert, der völlig indiskutabel war und
von dem Kranken ohne persön-
Trotzdem war er nicht in der Lage, seine alte Firma zu verklagen. Mit einer eigenen Rechtsschutzversicherung wären wenigsten die Kosten kein Problem gewesen. Wie kann man solche Situation zu vermeiden?
Rufen Sie mich an, wenn Sie Fragen haben. Ich helfe Ihnen diskret, kompetent und umfassend.
Stand 10.05.2015