Arbeitsunfall
Ich setze mich für Sie ein und wenn es, wie im nachfolgenden Fall, 10 Jahre dauert.
Entscheidung des Bundessozialgericht (BSG) vom 12. 4. 2005: Subarachnoidalblutung (SAB) als Arbeitsunfall
Das Bundessozialgericht bestätigte am 12. 4. 2005 die Entscheidung vom Landessozialgericht Hessen vom 23. 9. 2004 (Az.: L 11 U 244/01) und hat eine Subarachnoidalblutung (SAB) als Arbeitsunfall anerkannt:
Bei einer versicherten Tätigkeit kann eine außergewöhnliche Kraftanstrengung einen Vorgang im Körperinneren auslösen, der dann kausal für einen Arbeitsunfall wird.
Bei einer versicherten Tätigkeit kann eine außergewöhnliche Kraftanstrengung einen Vorgang im Körperinneren auslösen, der dann kausal für einen Arbeitsunfall wird.
Mein Mandant hat 1995 versucht, einen festgefrorenen Stein anzuheben. Dabei kam es zu einer Blutung im Kopf, die nicht auf Bluthochdruck oder ein Aneurysma zurückzuführen war.
Der erste Gutachter, ein Neurologe, hatte die Kausalität bejaht und eine MdE von 40 angenommen. Die neurochirurgischen Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass eine SAB immer nur eine Gelegenheitsursache sein könne. Nach verschiedenen weiteren Gutachten hat das LSG 2004 und das BSG 2005 einen Arbeitsunfall bejaht und eine wesentliche Bedingung für den Gesundheitsschaden angenommen.
Die grundsätzliche Bedeutung der Sache liegt im Verhältnis zwischen dem (vermuteten) Vorschaden und beruflicher Einwirkung. Je größer der Vorschaden, desto eher liegt eine “Gelegenheitsursache” vor, je schwerwiegender das Unfallereignis, um so höher ist seine Bedeutung für die Kausalität des Unfalles.
Bei dem Kläger waren keine Vorschäden nachweisbar, die Belastung war hoch. Dementsprechend sprachen beide Arbeitshypothesen eindeutig für die Kausalität und den Arbeitsunfall.
Der Fall zeigt, dass 10 Jahre erforderlich waren, um zu einem positiven Ergebnis zu kommen.
Kennen Sie jemand, der genau so lange für Sie da ist?
Probleme mit der Berufsgenossenschaft?
Wenn es während der Arbeit zu Schmerzen kommt, zu Atemnot, zu gesundheitlichen Einschränkungen oder zu Schwerhörigkeit stellt sich immer die Frage, welchen Anteil hat die Arbeit an diesem Problem.
Es ist die gesetzliche Aufgabe der Berufsgenossenschaften dafür zu sorgen, dass Arbeit nicht krank macht.
Dafür gibt es große Präventionsabteilungen und Spezialisten für Arbeitsschutz, Lehrgänge, Seminare, Beratungen im Betrieb und viele Einzelmaßnahmen.
Ziel ist immer Krankheiten und Unfälle zu vermeiden, das Unternehmen so sicher zu machen, dass kein Schaden entsteht. Daneben sind auch alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, wenn es doch zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit gekommen ist. In vielen Fällen helfen die Berufsgenossenschaften schnell und effektiv.
Wenn es zum Streit kommt, dann dauert er häufig extrem lange, was für die Betroffenen immer besonders belastend ist. Dann ist es gut zu wissen, dass Sie mit ihrem Fall nicht allein sind.
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Die gesetzliche Unfallversicherung bietet viele verschiedene Leistungen.
Viele Betroffene wissen das nicht. Die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation ( Weiterbildung, Umschulung) sind in den meisten Fällen genau so wichtig wie Verletztengeld oder Rente.
Jeder Fall ist anders. Für jeden Einzelfall muss die optimale Lösung gefunden werden.
Ich möchte, dass das Recht auf Ihrer Seite ist und dass Sie trotz gesundheitlicher Einschränkungen wieder optimistisch in die Zukunft sehen können.