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SOKA-BAU = ULAK und ZVK
Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) der Bauwirtschaft und ihre Zusatzversorgungskasse (ZVK), zusammen kurz SOKA-BAU genannt, berufen sich auf den jeweils für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe, den VTV und verlangen von allen Bauunternehmen und Betriebe, die sie dafür halten, Sozialkassenbeiträge, oft auch mit Hilfe von Arbeitsamt, Zoll und Arbeitsgericht.
Rufen Sie mich an, wenn Sie Fragen haben, die schnell beantwortet werden müssen:
SOKA-BAU ist (keine) Pflicht?
Beitragspflicht zur SOKA-BAU - die bisherige Rechtslage:
Wegen der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) gilt der VTV in Deutschland für alle Betriebe des Baugewerbes. Wer dazu gehört, ist nicht immer eindeutig. Wer von der SOKA-BAU angeschrieben wird, soll Angaben über das Unternehmen machen. Dann werden rückwirkend Beiträge zur Sozialkasse (3 Jahre) und zur Winterbeschäftigungsumlage (4 Jahre) berechnet. Wer das Formular zurückschickt, hat damit häufig schon einen „Aufnahmeantrag“ unterschrieben.
In Wiesbaden gibt es vier weitere Kassen: Für Dachdecker, Gerüstbauer, Steinmetze und Maler. Die Bedingungen und die Kosten sind unterschiedlich.
Sind Sie in der richtigen Kasse?
Allgemeine Informationen:
Die SOKA-BAU hat ihren Sitz in Wiesbaden. Das Arbeitsgericht Wiesbaden ist für alle Klagen gegen Unternehmen im Westen zuständig, Berlin für den Osten.
Termine
Ich nehme auch kurzfristig Ihre Gerichtstermine wahr. Sie haben eine Ladung zu einem Gerichtstermin erhalten oder vielleicht schon ein Versäumnisurteil? Gewinnen Sie eine Spezialistin vor Ort, die Sie sofort versteht. Für Termine in Wiesbaden fallen keine Reisekosten an. Über den Verlauf des Termins werden Sie sofort informiert. Auch Kolleginnen und Kollegen vertrete ich kurzfristig, ohne dass ich mich lange in den Fall einarbeiten muss.
Die Beratung/Vertretung wird nach Zeit berechnet oder nach Gegenstandswert entsprechend dem RVG. Nutzen Sie die Möglichkeit einer telefonischen Beratung oder auch einer Online-Konferenz.
Mahnbescheid: Lesen Sie immer auch die Rückseite vom Mahnbescheid. Beachten Sie die Wochenfrist, wenn Sie einen neuen Mahnbescheid erhalten haben. Er geht nur an Sie, nicht an Ihre Anwältin. Schicken Sie ihn sofort, um keine Zeit zu verlieren.
Auch telefonische Beratungen sind gebührenpflichtig.
Auf einen Blick
Der Beitrag West lag für gewerbliche AN ab 1.1.2019 bei 20,8 %, neu ab 1.1.2024 sind 20,5 %, Angestellte ab 1.1.2022 85 €.
Der Beitrag Ost: Ab 1.1.2021 18,9 %, ab 1.1.2022 18,7 %, Angestellte Ost ab 1.1.2024 53 €,
Berlin-West: 25,6 %, Ost 23,85 %.
Winterbeschäftigungsumlage: 2 % (0,8 Arbeitnehmer).
Mindestlohn West/Berlin ab 1/2021 12,85 /15,70 Euro, (Ost 15,55 Euro). (Ab 1.1.2024 gesetzlicher Mindestlohn 12,41 €), ab 1.4.2024 13,50 €.
Verjährung: Ab 1.1.2019 3 Jahre für Beiträge, aber 4 Jahre für die Winterbeschäftigungsumlage.
Auskunft
Sie haben wegen drohendem Fristablauf sofort Fragen? Fordern Sie die nötigen Formulare (Datenschutz ...) an. Sie bekommen dann sehr schnell einen telefonischen Besprechungstermin. Ihr Steuerberater und/oder Ihr langjähriger Hausanwalt wollen Ihnen helfen? Vereinbaren Sie einen gemeinsamen Telefontermin.
Erfolgreich gegen die SOKA-Bau beim Bundesarbeitsgericht (BAG)
Zusammen mit einigen Kollegen habe ich 2014 vergeblich gegen die AVE des VTV 2007 bis 2014 Überprüfungsanträge beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gestellt. Alle Beschwerden beim BAG waren erfolgreich mit der Konsequenz, dass es ein halbes Jahr lang fast keine SOKA-BAU Fälle mehr beim Arbeitsgericht gab.
Das BAG hat in seinen Entscheidungen vom 21.9.2016 und vom 25.01.2017 für die Zeit von Oktober 2007 bis Dezember 2014, die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen des VTV für unwirksam erklärt. Der Bundestag hat auf Betreiben von Frau Nahles die richtige gerichtliche Entscheidung "korrigiert".
Das SokaSIG ist in diesem Konzert ein ziemlich schräger Misston. Alle Hoffnungen lagen beim Bundesverfassungsgericht, das komplett versagt hat. Das heißt, die Tragödie SOKA-BAU geht weiter.
Finden Sie einen kompetenten Anwalt, der neben AVE auch noch Geltungsbereich kann.