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Kosten


Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind alle anwaltliche Leistungen gebührenpflichtig. Dazu gehören auch Beratungen.
In verschiedenen Bereichen sind telefonische Beratungen sinnvoll. Sie ersparen lange Anfahrten, Aufwand und Zeit. Sie geben Ihnen sehr schnell die gewünschten Informationen ohne lange Wartezeiten.

Daher ist ein telefonischer Rat, selbst wenn das Gespräch nicht sehr lange dauert, besonders wertvoll und wird wie jedes andere Beratungsgespräch in Rechnung gestellt. Oft werden diese Beratungen nach Zeit abgerechnet. Dazu gehört auch die Zeit, die für die Erstellung eines Schreibens oder die sonstige Bearbeitung der Sache anfällt.

Im Rahmen des RVG ist die Höhe einer Gebühr abhängig vom Streit- oder Gegenstandswert - unabhängig von der Dauer der Bearbeitung.
Im Sozialrecht, sieht das RVG Rahmengebühren vor, die allerdings häufig nicht kostendeckend sind. Jede Angelegenheit hat außerdem ihre Besonderheiten. Dann sind Tätigkeiten erforderlich, die über den Kostenansatz der Gebührenordnung hinausgehen. Sie müssen dann zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Es ist sinnvoll eine individuelle Vergütungsvereinbarung zu treffen, entweder in pauschalierter Form mit verschiedenen Wahlmöglichkeiten oder mit einer Zeitgebühr in der Form eines Stundenhonorars. Dabei wird die anwaltliche Arbeitszeit berechnet. Bei dieser Form der Abrechnung können Sie auch Fragen stellen, die über den Kern des Falles hinausgehen.

Üblich ist ein Kostenvorschuss, der sich an den vorläufigen Kosten des Verfahrens orientiert. In Gerichtsverfahren gilt die Besonderheit, dass mindestens die gesetzlichen Gebühren berechnet werden müssen.

Bitte überprüfen Sie vorher die Vertragsbedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung, was genau versichert ist und ob ein Selbstbehalt vereinbart wurde. In vielen Fällen ist die Rechtsschutzversicherung nicht zuständig. Nicht immer ist Ihr Versicherungsberater darüber genau informiert. Bitte bringen Sie eine schriftliche Deckungszusage mit zum Besprechungstermin.

Bitte fragen Sie zu Beginn des ersten Gespräches nach den Kosten, damit Sie von Anfang an gut informiert sind.


Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter


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