Kuenstlersozialabgabe
Künstlersozialabgabe
Die Künstlersozialkasse (KSK) gibt es seit 1983 mit Versicherungspflicht für selbständige Künstler und Publizisten in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die Finanzierung erfolgt durch einen Bundeszuschuss (20 %), die Beiträge der Versicherten selbst (50%) und durch die Künstlersozialabgabe (KSA), die von den sogenannten Verwertern (30 %) erhoben wird.
Abgabepflichtig sind alle Firmen, Einrichtungen, Vereine, Stiftungen usw., die kreative Ideen nutzen, auch im Bereich Werbung, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit.
Das Künstlersozialabgabenstabilisierungsgesetz ist im Juli 2014 verabschiedet worden. Damit soll sichergestellt werden, dass mehr Unternehmen als bisher geprüft werden und der Beitrag stabil bleibt oder sogar reduziert wird.
Die Deutsche Rentenversicherung hat daher die Aufgabe erhalten, im Rahmen der SV-Prüfung auch die Abgabe nach dem KSVG zu prüfen. Regelmäßig werden bundesweit alle Unternehmen geprüft, die abgabepflichtig sind. Doch was ist Kunst, was Handwerk? Für welche Leistungen muss tatsächlich KSA gemeldet und gezahlt werden?
Viele Firmen müssen mit erheblichen Nachzahlungen rechnen, wenn sie Honorare an selbständige Künstler gezahlt haben, die sie, aus welchen Gründen auch immer, der KSK bisher nicht gemeldet haben. Problematisch wird es auch, wenn die KSA von der Rechnung des Künstlers abgezogen wurde, um sie an die KSK zu überweisen. Dies ist rechtswidrig und unwirksam.
Künstlersozialabgabe:
Sie sind noch nicht oder neu gefunden worden?
Je besser Sie über die tatsächliche Höhe einer möglichen Nachzahlung informiert sind, um so schneller gewinnen Sie Planungs- und Rechtssicherheit für die Zukunft.
Das gilt auch für die Vergütung des GmbH-Geschäftsführers einer Kreativ GmbH.
Der Beitrag lag seit dem Jahr 2014 bei 5,2% und ist 2017 auf 4,8 % reduziert worden, eine Folge der zusätzlichen Prüftätigkeit der Deutschen Rentenversicherung. Die Rechnung ist einfach: Verteilt sich das benötigte Kapital auf viele Schultern (Unternehmen), reduziert sich die Zahllast für jeden Zahlungspflichtigen.
In den Jahren 2010 bis 2012 konnte so auch schon einmal ein Wert von 3,9 % erreicht werden.
Ab 2023 liegt der Beitrag wieder bei 5 %.
Doch wer muss tatsächlich Auskunft erteilen und die Abgabe entrichten?
Was gehört zur Entgeltmeldung, welche Probleme ergeben sich bei einem GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, bei der rückwirkenden Erfassung, vielleicht sogar noch für vier Jahre? Wie hoch sind die Nachzahlungen? Wann wird auch noch ein Bußgeld verlangt? Was passiert bei fehlender Mitwirkung? Was muss beim Ausfüllen der Formulare beachtet werden?
Künstlersozialabgabe:
Sie sind noch nicht oder neu gefunden worden?
Je besser Sie über die tatsächliche Höhe einer möglichen Nachzahlung informiert sind, um so schneller gewinnen Sie Planungs- und Rechtssicherheit für die Zukunft. Das gilt auch für die Vergütung des GmbH-Geschäftsführers.
Sie haben Fragen zu einem Problem, das für Ärger sorgt? Sie wollen Klarheit, wie die Rechtslage wirklich ist und dann auch eine einfache Regelung mit wenig Stress, Aufwand und Unannehmlichkeiten?
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