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Mahnbescheid von der SOKA-BAU erhalten?


Nutzen Sie meine langjährige Erfahrung mit der SOKA-BAU
und melden Sie sich umgehend.

Sie erreichen mich unter
Telefon.: 0611/376036
Fax: 0611/303843
oder per E-Mail



Wenn Sie einen Mahnbescheid von der SOKA-BAU erhalten haben, müssen Sie schnell -innerhalb einer Woche- reagieren.

Gleichzeitig gilt es zu prüfen ob die Forderung zu Recht besteht, die Höhe den Tatsachen Ihres Betriebes entspricht, mit welchen Folgen zu rechnen ist

und welche Möglichkeiten und Maßnahmen (z.B. Umstrukturierung) sich für Ihren Betrieb/Firma zukünftig daraus ergeben/entwickeln lassen.



Hinweis: Alle Verfahren der SOKA-BAU
werden am Arbeitsgericht in Wiesbaden (West)
oder am Arbeitsgericht in Berlin (Ost) verhandelt.

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