Sozialrecht
Sozialrecht
Brauchen Sie Hilfe?
Ich helfe Ihnen, Ihre sozialen Rechte durchzusetzen bei: Krankenkassen, Pflegeversicherungen, Berufsgenossenschaften, Versorgungsämtern (Schwerbehinderung, Nachteilsausgleich, Opferentschädigung), der Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse.
Das Video informiert darüber wie Sie durch die Anerkennung als Schwerbehinderte/r schnell einen Kündigungschutz für Ihr Arbeitsverhältnis erhalten.
Welche Bedeutung hat Ihre Schwerbehinderung?
Sind Sie zutreffend beim Versorgungsamt bewertet worden? Wie sozial eine Gesellschaft ist, zeigt sich beim Umgang mit Menschen, die eine Behinderung haben. Neben Prozenten (GdB) gibt es auch Nachteilsausgleiche, die helfen das Leben mit einer Behinderung erträglicher zu machen, wie “G” oder “aG” für alle, die nicht mehr laufen können. Vielleicht haben Sie eine Schädigung, die nach dem GdS bewertet wird, z.B. als Opfer einer Straftat, ich helfe Ihnen.
Wer ist zuständig?
Oft meint die Berufsgenossenschaft die Krankenkasse sei zuständig und umgekehrt. Was ist, wenn Ihnen niemand helfen will, wenn dringende medizinische Behandlungen sofort erforderlich sind oder wenn Sie auf Dauer behindert sind und eine Umschulung brauchen, um wieder arbeiten zu können? Das Arbeitsamt könnte zuständig sein oder die Rentenversicherung. Was ist, wenn eine Umschulung angeblich nicht mehr möglich ist und die Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente verweigert oder nur eine halbe Rente auf Zeit gibt? Was ist, wenn Sie wegen einem schlimmen Erlebnis eine Posttraumatische Belastungsstörung haben (PTBS) und niemand zuständig sein will?
Viele Versicherte haben Schwierigkeiten, den richtigen Antrag bei der richtigen Stelle zu stellen. Wenn Komplikationen auftreten, geben viele Menschen schnell auf, weil sie ihre Rechte nicht kennen und nicht wissen, dass es sehr lange dauern kann, bis sie ihr Ziel erreicht haben. Lassen Sie sich helfen, auch wenn Sie zum ersten Mal im Leben einen Anwalt oder eine Anwältin brauchen.
Sportunfall: Je nachdem ob es ein ein privater Unfall, ein Arbeitsunfall als Sportler, Sportlehrer (Trainer) oder ein Unfall beim Betriebssport war, muss der richtige Ansprechpartner gefunden werden. Für die privaten und für die gesetzliche Unfallversicherung gibt es viel zu regeln. Wir finden einen Weg.
Im Befreiungsrecht ( § 6 SGB VI) für alle freien Berufe (Versorgungswerke) haben sich durch die Entscheidungen des BSG gravierende Änderungen ergeben, die bei jedem Wechsel der Arbeitsstelle von Angestellten (neu) beachtet werden müssen. Da dies je nach Tätigkeit auch rückwirkend gilt, können auch Probleme für die Vergangenheit auftreten. Die berufsferne Tätigkeit wird immer enger ausgelegt. Bei der rückwirkenden Aufhebung der Befreiung können zusätzliche Beitragszahlungen auf den Arbeitgeber zukommen. Informieren Sie sich vor einer Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung. Die jetzt beschlossene Gesetzesänderung für Rechtsanwälte führt zu neuen Gestaltungsmöglichkeiten. Auch hier informiere ich Sie gerne.
Durch intensive Fortbildung haben Fachanwältinnen und Fachanwälte den notwendigen Überblick über ihr Spezialgebiet. Oft gibt es Rechtsfragen, die besondere Kenntnisse aus verschiedenen Rechtsgebieten erfordern.
Durch intensive Fortbildung haben Fachanwältinnen und Fachanwälte den notwendigen Überblick über ihr Spezialgebiet. Oft gibt es Rechtsfragen, die besondere Kenntnisse aus verschiedenen Rechtsgebieten erfordern.
Ich habe mich auf ausgewählte Bereiche des Sozial-, Arbeits- und Versicherungsrechts, der Sozialkassen und des Gesellschaftsrechts spezialisiert.
Video über ein BAG-Urteil zum Thema Mindestlohn und Arbeitszeitregelung für häusliche Pflege an 24 Stunden und 7 Tage in der Woche (Verfahren AZR 5 05/20 vom 24. 6. 2021)
Was tun bei einem Unfall oder einer Berufskrankheit?
Millionen von Menschen leben in Sicherheit. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann das Lebensmodell plötzlich durcheinander bringen. Dann ist schnelle und effektive Hilfe wichtig. Ein Arzt, eine Ärztin ist die erste Anlaufstelle. Oft ist auch juristische Hilfe erforderlich.
Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit muss Sie ein D-Arzt untersuchen. Informieren Sie Ihrem Arzt sofort, gleich beim ersten Besuch, wenn Sie einen Arbeitsunfall / Wegeunfall hatten, damit eine Meldung an die Berufsgenossenschaft geschickt wird. Nur wenn alle Informationen vom Unfall von Anfang an dokumentiert werden, können sie in einem gerichtlichen Verfahren berücksichtigt werden oder es kommt gar nicht erst zu einem Gerichtsverfahren, weil die Beweislage für die Anerkennung bereits ausreichend ist.
Nur ganz besondere Krankheiten werden auch als Berufskrankeit anerkannt. Dazu gibt es eine Liste. Je nach Berufsgenossenschaft ist es leider sehr schwer, eine Anerkennung zu erreichen. Daher ist bereits beim ersten Widerstand anwaltliche Hilfe erforderlich. Bis zur Rente ist es dann trotzdem noch ein langer Weg, bei dem ich Sie gerne begleite.
Nur ganz besondere Krankheiten werden auch als Berufskrankeit anerkannt. Dazu gibt es eine Liste. Je nach Berufsgenossenschaft ist es leider sehr schwer, eine Anerkennung zu erreichen. Daher ist bereits beim ersten Widerstand anwaltliche Hilfe erforderlich. Bis zur Rente ist es dann trotzdem noch ein langer Weg, bei dem ich Sie gerne begleite.
Verweigert die Krankenkasse das Krankengeld?
Oft will die Krankenkasse nach einer Untersuchung beim Medizinischen Dienst (MdK) kein Krankengeld mehr bezahlen, obwohl Sie weiter arbeitsunfähig erkrankt sind. Das Bundesversicherungsamt hat jetzt festgestellt, dass den Versicherten immer öfter Leistungen vorenthalten werden, auf die sie dringend angewiesen sind und die ihnen auch zustehen. Oft wird das Pendelformular so spät zurückgeschickt, das der Kranke keine Chance mehr hat es rechtzeitig verlängern zu lassen. Dann wird das Krankengeld wegen fehlender Nahtlosigkeit komplett gestrichen und der Betroffene auf Hartz IV verwiesen, wenn er wegen seiner Krankheit nicht arbeiten kann. Sorgen Sie dafür, dass Sie das Formular rechtzeitig erhalten und ohne Lücke ihre Arbeitsunfähigkeit nachweisen, besser zu früh als zu spät.
Sind Sie auf den Besuch des MdK vorbereitet, der Ihre Angehörigen wegen der Einstufung in die richtige Pflegegrad aufsucht? Durch das Gesetz zum 1. 1. 2015 gibt es in der Pflegeversicherung viele neue Leistungen, durch das Gesetz zum 1. 1. 2017 viele grundsätzliche Neuerungen. Bekommen Sie das Geld, das Ihnen zusteht? Rufen Sie an, wenn Sie den nächsten Vortrag zu diesem Thema besuchen wollen oder eine individuelle Beratung benötigen.
Wissen Sie, wie es weitergeht, wenn das Heim trotz aller Mühe zu Hause notwendig wird? Melden Sie sich, wenn Ihre Angehörige pflegebedürftig werden, wenn Sie selbst Hilfe brauchen oder wenn geklärt werden muss, ob Sie sich persönlich an den Heimkosten beteiligen müssen. Ab 1. 1. 2017 wird zusätzlich geprüft, ob ein Heim überhaupt nötig ist. Wenn nein, hat dies Auswirkungen auf die Kostenerstattung. Dann gibt es auch einen neuen Pflegebegriff, der sehr kompliziert ist und aus mehr als 60 verschiedenen Punkten errechnet wird. Wichtig ist sich beraten zu lassen, wie die optimale Lösung für Ihre pflegebedürftigen Angehörigen aussehen muss.
Hinweis zu den Kosten im Sozialrecht
Leider hat sich die Gebührensituation im Sozialrecht seit 2004 dramatisch verändert. Folge ist, dass sich immer weniger Anwälte auf Sozialrecht spezialisieren. Die Anwälte, die früher nur Sozialrecht "gemacht" haben, bearbeiten jetzt auch häufig andere Rechtsgebiete. Eine Kanzlei kann mit den extrem niedrigen Gebühren, die es im Sozialrecht pauschal für den ganzen Fall gibt, nicht arbeiten. Daher ist immer eine Zuzahlung des Mandanten persönlich (auch bei Rechtsschutzversicherung) erforderlich, um überhaupt sachgerecht arbeiten zu können, auch wenn sich die Situation seit 2021 etwas gebessert hat.
In einer Rentensache waren 600 Minuten, 10 Stunden, anwaltlicher Arbeit angefallen, die mit genau 480 Euro berechnet werden konnten, da nicht die tatsächlichen Zeit zählt, sondern nur der Pauschalbetrag, der im Gesetz steht. Mit Beratungsschein reduziert sich der Betrag auf 110 Euro. Zum Vergleich: Es gibt Kanzleien, da bekommt der Anwalt 480 Euro pro Stunde. Das Ziel der Politik ist erreicht: Immer häufiger verzichten Menschen auf die Durchsetzung ihrer sozialen Rechte, weil sie keinen Spezialisten finden oder ihn nicht bezahlen können/wollen. Kämpfen Sie für Ihr Recht.
Respektieren Sie die Arbeit, die mit Ihrem Fall verbunden ist mit dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung und der Zahlung eines Eigenanteils, eventuell auch als monatliche Rate oder in der Form einer Erfolgsvergütung, die in Ausnamefällen, wenn kein Geld für eine angemessenen Vertretung zur Verfügung steht, erlaubt ist.