Sozialrecht
Sie brauchen Hilfe?
Ich helfe Ihnen, Ihre sozialen Rechte durchzusetzen bei:
- Krankenkassen
- Pflegeversicherungen
- Berufsgenossenschaften
- Versorgungsämtern
- (Schwerbehinderung, Nachteilsausgleich, Opferentschädigung),
- der Rentenversicherung
- Künstlersozialkasse.
Was tun bei einem Unfall oder einer Berufskrankheit?
Millionen von Menschen leben in Sicherheit. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann das Lebensmodell plötzlich durcheinander bringen. Dann ist schnelle und effektive Hilfe wichtig. Ein Arzt, eine Ärztin ist die erste Anlaufstelle. Oft ist auch juristische Hilfe erforderlich.
Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit muss Sie ein D-Arzt untersuchen. Informieren Sie Ihrem Arzt sofort, beim ersten Besuch, wenn Sie einen Arbeitsunfall/Wegeunfall hatten, damit eine Meldung an die Berufsgenossenschaft geschickt wird. Nur wenn alle Informationen vom Unfall von Anfang an dokumentiert werden, können sie in einem gerichtlichen Verfahren berücksichtigt werden oder es kommt gar nicht erst zu einem Gerichtsverfahren, weil die Beweislage für die Anerkennung bereits ausreichend ist.
Nur ganz besondere Krankheiten werden als Berufskrankeit anerkannt. Dazu gibt es eine Liste. Je nach Berufsgenossenschaft ist es leider sehr schwer, eine Anerkennung zu erreichen. Bis zur Rente ist es ein langer Weg, bei dem ich Sie gerne begleite.
Verweigert die Krankenkasse das Krankengeld?
Oft will die Krankenkasse nach einer Untersuchung beim Medizinischen Dienst (MdK) kein Krankengeld mehr bezahlen, obwohl Sie weiter arbeitsunfähig erkrankt sind. Was tun?
Sind Sie auf den Besuch des MdK vorbereitet, der Ihre Angehörigen wegen der Einstufung in den richtige Pflegegrad aufsucht? Bekommen Sie das Geld, das Ihnen zusteht? Rufen Sie an, wenn Sie eine individuelle Beratung benötigen.
Wissen Sie, wie es weitergeht, wenn das Pflegeheim notwendig wird? Melden Sie sich, wenn Ihre Angehörige pflegebedürftig werden, wenn Sie selbst Hilfe brauchen oder wenn geklärt werden muss, ob z. B. eine Bestattungsvorsorgevereinbarung Bestand hat.
Reha oder Rente, das ist manchmal die Frage. Oft muss geklärt werden, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente noch erfüllt sind, oder wie ein Verlust der Ansprüche verhindert werden kann.
Welche Bedeutung hat Ihre Schwerbehinderung?
Sind Sie zutreffend beim Versorgungsamt bewertet worden? Wie sozial eine Gesellschaft ist, zeigt sich beim Umgang mit Menschen, die eine Behinderung haben. Neben Prozenten (GdB) gibt es auch Nachteilsausgleiche, die helfen das Leben mit einer Behinderung erträglicher zu machen, wie “G” für alle, die nicht mehr laufen können.
Vielleicht haben Sie eine Schädigung, die nach dem GdS bewertet wird, z.B. als Opfer einer Straftat. Ich helfe Ihnen gerne.
Wer ist zuständig?
Oft meint die Berufsgenossenschaft die Krankenkasse sei zuständig und umgekehrt. Was ist, wenn Ihnen niemand helfen will, wenn dringende medizinische Behandlungen sofort erforderlich sind oder wenn Sie auf Dauer behindert sind und eine Umschulung brauchen, um wieder arbeiten zu können?
Das Arbeitsamt könnte zuständig sein oder die Rentenversicherung. Was ist, wenn eine Umschulung angeblich nicht mehr möglich ist und die Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente verweigert oder nur eine halbe Rente auf Zeit gibt?
Was ist, wenn Sie wegen einem schlimmen Erlebnis eine Posttraumatische Belastungsstörung haben (PTBS) und niemand zuständig sein will?
Viele Versicherte haben Schwierigkeiten, den richtigen Antrag bei der richtigen Stelle zu stellen. Wenn Komplikationen auftreten, geben viele Menschen schnell auf, weil sie ihre Rechte nicht kennen und nicht wissen, dass es sehr lange dauern kann, bis sie ihr Ziel erreicht haben.
Lassen Sie sich helfen, auch wenn Sie zum ersten Mal im Leben einen Anwalt oder eine Anwältin brauchen.
Durch intensive Fortbildung haben Fachanwältinnen und Fachanwälte den notwendigen Überblick über ihr Spezialgebiet. Oft gibt es Rechtsfragen, die besondere Kenntnisse aus verschiedenen Rechtsgebieten erfordern. Ich habe mich auf ausgewählte Bereiche des Sozial-, Arbeits- und Versicherungsrechts spezialisiert.
Hinweis zu den Kosten im Sozialrecht
Leider hat sich die Gebührensituation im Sozialrecht seit 2004 dramatisch verändert. Die Regierung hatte die anwaltlichen Gebühren erstmals seit vielen Jahren erhöht. Die Sozialrechtler und auch die Familienrechtler, die häufig aus öffentlichen Kassen bezahlt werden, mussten tatsächlich eine Reduzierung ihrer vorher schon sehr niedrigen Gebühren von ca. 20 % hinnehmen. Folge ist seither, dass sich immer weniger Anwälte auf Sozialrecht spezialisieren. Die Anwälte, die früher nur Sozialrecht "gemacht" haben, bearbeiten jetzt auch häufig andere Rechtsgebiete. Eine Kanzlei kann mit den extrem niedrigen Gebühren, die es im Sozialrecht pauschal für den ganzen Fall gibt, nicht bestehen. Daher ist immer eine Zuzahlung des Mandanten persönlich (auch wenn es eine Rechtsschutzversicherung gibt) erforderlich, um überhaupt sachgerecht arbeiten zu können, was häufig nicht sofort verstanden wird, daher ein Beispiel:
In einer Rentensache waren 600 Minuten, 10 Stunden, anwaltlicher Arbeit angefallen, die mit genau 480 Euro berechnet werden konnten, da nicht die tatsächlichen Zeit zählt, sondern nur der Pauschalbetrag, der im Gesetz steht. Mit Beratungsschein reduziert sich der Betrag auf 110 Euro. Zum Vergleich: Es gibt Kanzleien, da bekommt der Anwalt 480 Euro pro Stunde. Das Ziel der Politik wurde erreicht: Immer häufiger verzichten Menschen auf die Durchsetzung ihrer sozialen Rechte, weil sie keinen Spezialisten finden oder ihn nicht bezahlen können/wollen. Kämpfen Sie für Ihr Recht.
Respektieren Sie die Arbeit, die mit Ihrem Fall verbunden ist mit dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung und der Zahlung eines Eigenanteils, eventuell auch als monatliche Rate oder in der Form einer Erfolgsvergütung, die in Ausnahmefällen, wenn kein Geld für eine angemessenen Vertretung zur Verfügung steht, erlaubt ist.