Beitragshöhe und Mindestlohn
Wie hoch sind die Beiträge zur SOKA-BAU?
Ab dem 1.7.2025 gelten folgende Tarifvereinbarungen:
Der Beitrag West lag für die gewerbliche Arbeitnehmer ab 1.1.2024 bei 20,5 %, jetzt
neu bei 20,2 %. Für Angestellte bleibt der ab 1.1.2022 vereinbarte Beitrag weiterhin bei 85 €.
Der Beitrag Ost bleibt seit dem 1.1.2022 unverändert bei 18,7 % für gewerbliche AN und für Angestellte Ost galt seit dem 1.1.2024 ein Beitrag von 35 €, der sich jetzt auf 42,50 € erhöht hat.
Die Tarife für Berlin-West: bleiben unverändert bei 25,65 %. Für Berlin-Ost steigen die Beiträge von bisher 23,85 %, auf 24,15 %.
Winterbeschäftigungsumlage Bau: betrug bisher 2%, davon 0,8% der Arbeitnehmer.
Ab 1.1.2026 ist eine Reduzierung auf 1 % für ein Jahr erfolgt, 0,6 für AG und 0,4 für AN.
Achtung: Für die anderen Kassen/Gewerke gelten unterschiedliche Sätze für die WBU.
Der Mindestlohn West/Berlin lag ab 1/2025 bei 12,85 für ungelernte Arbeitskräfte und 15,70 Euro für Facharbeiter. Für das Tarifgebiet Ost gilt ein einheitlicher Mindestlohn von 15,55 Euro.
Neu ist ab 1.1.2026 der allgemeine Mindestlohn von 13,90 Euro,
Gerüst 14,35 Euro, Dach 16,60 Euro.
Fristen/Verjährung: Ab 1.1.2019 gilt eine Verjährungsfrist 3 Jahre für die Beitragsforderung der SOKA-BAU und 4 Jahre für die Winterbeschäftigungsumlage des Arbeitsamtes.
Hinweis: Die Allgemeinverbindlicherklärungen der neuen Tarife ist beim BMAS beantragt worden. Die Bundesarbeitsministerin Frau Bärbel Bas hat diese für allgemeinverbindlich erklärt. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 2.12.2025 sind die Allgemeinverbindlicherklärungen rückwirkend zum 1.7.2025 rechtskräftig.