Bund unterstützt Künstler während der Corona-Krise
Veröffentlicht von Ingrid Claas in Künstlersozialkasse KSK · Samstag 09 Mai 2020
Tags: Kuenstler, Honorarausfall, Coronakrise, GEDOK, Ingrid, Claas
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Die bisherigen Hilfen für Selbständige war hauptsächlich für die Kosten gedacht, z. B. Miete von Geschäftsräumen und sonstigen laufenden Kosten. Viele Künstler haben keine Auftritte mehr, Konzerte, Theaterveranstaltungen und vieles mehr finden nicht mehr statt und sie haben deswegen auch keine Honorare mehr, um ihren täglichen Lebensunterhalt zu bestreiten. Hier hat jetzt die Kulturstaatsministerin, Monika Grütters, Hilfe zugesagt. Die vom Bund geförderten Kulturinstitutionen können Künstlerinnen und Künstlern bis zu 60 % ihrer Gage als Ausfallhonorar zahlen, wenn die Veranstaltungen wegen der Corona-Krise abgesagt werden mussten. Dies gilt dann, wenn der Vertrag bis zum 15. März abgeschlossen wurde. Dann werden 60% von Honoraren bis zu 1.000,00 € pro Veranstaltung gezahlt, maximal 2.500,00 €.
Damit wird allerdings nur einer kleinen Gruppe von Künstlern geholfen. Länder und Kommunen sollen ein ähnliches Hilfsprogramm zur Verfügung stellen. Besonders betroffen sind jedoch arbeitslos gewordene Solisten, die kein festes Ensemble haben. Damit ist noch nicht die Frage geklärt, wie den vielen Selbständigen geholfen werden kann, die außerhalb von Institutionen tätig sind. Am meisten hilft es ihnen, wenn sie wieder auftreten dürfen. Ob hier eine Lockerung eintreten wird, muss abgewartet werden. Dies gilt im Prinzip auch für Kinos, in denen Abstandsregeln leichter umgesetzt werden können als im Ensemble von einem Theater oder einer Oper.
Die Kulturszene ist so vielfältig, dass es schwierig ist kurzfristig für alle eine gute Lösung zu finden. Bitte melden Sie sich mit Ihrem Problem.
Schauen Sie sich auch mein Video vom 16. 4. 2020 auf Youtube "Ausweg aus der Corona-Krise. Hilfe für Kuenstlerinnen und Kuenstler an.
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