
Haftung des Generalunternehmers soll Sozialbetrug stoppen.
Berlin – Das seit Kurzem geltende Paketboten-Schutz-Gesetz (PaketbSG) markiert einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der boomenden Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP). Kern der neuen Regelung ist die Einführung einer Nachunternehmerhaftung, die große Paketdienstleister direkt in die Pflicht nimmt, die korrekte Sozialversicherung ihrer Zusteller zu garantieren.
Berlin – Das seit Kurzem geltende Paketboten-Schutz-Gesetz (PaketbSG) markiert einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der boomenden Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP). Kern der neuen Regelung ist die Einführung einer Nachunternehmerhaftung, die große Paketdienstleister direkt in die Pflicht nimmt, die korrekte Sozialversicherung ihrer Zusteller zu garantieren.
Neues Gesetz mit weitreichenden Prüfrechten verunsichert Selbständige und kann zu massiven Nachzahlungen führen.
Statusfesstellungsverfahern und neue Rechtsprechung zur Scheinselbständigkeit sind ein unterschätztes Risiko für den Auftraggeber. Für weitere Information klicken Sie unten rechts auf "Lesen".