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Dieses Bild ist das Logo der Kanzlei Ingrid Claas in Wiesbaden
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Haftung des Generalunternehmers soll Sozialbetrug stoppen.
Berlin – Das seit Kurzem geltende Paketboten-Schutz-Gesetz (PaketbSG) markiert einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der boomenden Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP). Kern der neuen Regelung ist die Einführung einer Nachunternehmerhaftung, die große Paketdienstleister direkt in die Pflicht nimmt, die korrekte Sozialversicherung ihrer Zusteller zu garantieren.
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