Steuerfalle für Künstler - Ausschluss aus der Künstlersozialkasse KSK
Unterschreitet das versteuernde Jahreseinkommen eines Künstlers die Grenze von 3900 Euro, verliert er die günstige Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Klicken Sie unten rechts auf den grünen Button "Lesen" um mehr zu erfaheren.
Ingrid Claas | 26 Sep 2019