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Nach Inkrafttreten vom SOKASiG: Besteht SOKA-Bau Pflicht bei verbundenen Geslleschaften? Entscheidung des LAG Frankfurt vom 13. 6. 2017. Wichtige Informationen für Unternehmensgruppen, Konzerne und Holdings.
Die SOKA-BAU verweigert mit allen ihr zustehenden Mitteln die Rückzahlung der unrechtmäßig eingezogenen Beiträge und versucht Zeit zugewinnen in der Erwartung, dass das Gesetzesvorhaben SOKASiG rasch zugunsten der SOKA-BAU durch das Gestzgebungsverfahren gepeitscht wird. Dies gilt es zu verhindern.
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